Psychotherapie - Kosten, Ablauf und Verfahren
Kosten
Krankenkassen
Als Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein mit entsprechender Zulassung haben wir beide die Berechtigung, Ihre Therapiekosten über Ihre gesetzliche Krankenversicherung abzurechnen. Dies gilt sowohl für die Kurzzeit- als auch für die Langzeittherapie. Ihre Versicherung übernimmt in der Regel vollständig die Kosten, sodass Ihnen keine zusätzlichen Gebühren entstehen.
Privatversicherung/ Beihilfe
Die Kostenübernahme für psychotherapeutische Behandlungen ist bei den meisten privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen möglich. Nach den ersten vier probatorischen Sitzungen wird in der Regel ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt. Bitte erkundigen Sie sich vor Therapiebeginn bei Ihrer Krankenversicherung über die spezifischen Bedingungen und den Umfang der Kostenübernahme.
Ablauf einer Psychotherapie
Das Erstgespräch ist der Einstieg in jede Psychotherapie und dient dazu, zu klären, ob eine Indikation für eine ambulante psychotherapeutische Behandlung besteht und ob zur Behandlung die Verhaltenstherapie bzw. das Angebot in dieser Praxis geeignet ist. Im ersten Gespräch stellen wir Ihnen Fragen zu Ihren Beschwerden, bisherigen Erfahrungen und Zielen für die Therapie. Natürlich können Sie uns auch all Ihre Fragen stellen. Wichtig ist, dass Sie sich bei uns gut aufgehoben fühlen und sich die Zusammenarbeit vorstellen können. Sie müssen sich aber nicht sofort für oder gegen eine Therapie entscheiden, sondern können sich ruhig Zeit lassen, um sich ein Urteil zu bilden.
Dazu dienen auch die probatorischen Sitzungen, welche nach dem Erstgespräch vereinbart werden können. In bis zu vier sog. probatorischen Sitzungen (Probesitzungen) findet eine ausführlichere diagnostische Abklärung statt. Zum Ende dieser Probesitzungen werden Sie genauer über die geplanten psychotherapeutischen Behandlungsmaßnahmen informiert und ein Antrag auf Kurzzeit- oder Langzeittherapie kann gestellt werden.
Die Kurzzeittherapie besteht aus bis zu 24 Sitzungen á 50 Minuten. Weitere 36 Sitzungen á 50 Minuten können in der Langzeittherapie beantragt werden (Gesamtumfang von bis zu 60 Sitzungen). Die Sitzungen finden in der Regel einmal wöchentlich oder alle zwei Wochen statt, je nach Indikation und Ihrer zeitlichen Kapazität.
Grundsätzlich gilt zudem, dass Sie die Therapie zu jedem Zeitpunkt beenden können, wenn Sie dies für notwendig halten. Sinnvollerweise sollte dies aber erst dann erfolgen, wenn es Ihnen spürbar besser geht oder wenn Sie gelernt haben, anders als bisher mit Ihren Beschwerden umzugehen. Zum Ende der Therapie wird in der Regel der Abstand zwischen den einzelnen Sitzungen vergrößert.
Verfahren in der Psychotherapie
Es gibt verschiedene Verfahren in der Psychotherapie, deren Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Diese sog. Richtlinien-Verfahren sind die Verhaltenstherapie, die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, die Psychoanalyse und die systemische Psychotherapie.
Wir möchten Ihnen im folgenden einen kurzen Überblick über die verschiedenen Verfahren geben:
- Die Verhaltenstherapie konzentriert sich auf das gegenwärtige Verhalten und Denken des Menschen. Sie zielt darauf ab, unerwünschte oder schädliche Muster zu identifizieren und zu verändern.
- Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie beschäftigt sich mit unbewussten Konflikten und traumatischen Erlebnissen, die zu aktuellen psychischen Problemen führen können.
- Die analytische Psychotherapie (oder Psychoanalyse) hat ebenfalls den Fokus auf unbewussten Prozessen, beinhaltet jedoch eine intensivere und oft längere Behandlungsdauer.
- Die systemische Therapie legt den Schwerpunkt auf den sozialen Kontext psychischer Störungen, insbesondere auf Interaktionen zwischen Mitgliedern der Familie und deren sozialer Umwelt.
In unserer Praxisgemeinschaft erfolgt die Behandlung unter verhaltenstherapeutischem Schwerpunkt. Ob sich dieses Verfahren für Sie am besten eignet, können wir gemeinsam im Erstgespräch feststellen.
Die Verhaltenstherapie ist ein wissenschaftlich anerkanntes Richtlinienverfahren, das im Laufe der Jahre umfangreiche Forschungsergebnisse gesammelt hat, um seine Wirksamkeit bei einem breiten Spektrum von psychischen Störungen und Verhaltensproblemen zu belegen. Diese Therapieform umfasst verschiedene Techniken und Methoden, die sich auf die Analyse und Veränderung von problematischen Verhaltensmustern konzentrieren.
Die Verhaltenstherapie basiert auf der Idee, dass Verhaltensweisen und emotionale Reaktionen erlernt sind und daher verändert werden können. Mit diesem Ansatz können ungesunde Muster erkannt und durch gesündere Verhaltensweisen und Einstellungen ersetzt werden, um Probleme und Symptome zu lindern oder zu beseitigen. Wir konzentrieren uns dabei konkret auf Ihre aktuelle Symptomatik unter Berücksichtigung Ihrer Lebensgeschichte. Gemeinsam erarbeiten wir ein Erklärungsmodell für Ihre Problematik. Im Anschluss entwerfen wir mit Ihnen gemeinsam einen individuellen Behandlungsplan, der sich nach dem aktuellen Stand der Forschung richtet. Klient*innen nehmen in der Verhaltenstherapie eine aktive Rolle ein. Das Vorgehen orientiert am Hier und Jetzt. Es wird eine größtmögliche Transparenz angestrebt, da alle Schritte und Ziele gemeinsam klar definiert und in regelmäßigen Abständen evaluiert werden.
Anwendungsgebiete der Verhaltenstherapie
Die Verhaltenstherapie bietet wirksame Behandlungsmethoden für eine Vielzahl psychischer Störungen, u. a.:
- Angststörungen (z. B. Panikstörungen, soziale Angststörungen und spezifische Phobien)
- Depressive Störungen
- Bipolare Störungen
- Zwangsstörungen
- Essstörungen
- Somatoforme Störungen
- Posttraumatische Belastungsstörungen
- Persönlichkeitsstörungen
- ADHS
- Schlafstörungen
- Sexuelle Funktionsstörungen